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SG Leipzig, 19.05.2004 - S 4 RA 743/03 ZV |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz in der DDR; Tätigkeit als Ingenieurin in einem Rationalisierungsbetrieb und Projektierungsbetrieb; Persönlicher Anwendungsbereich des Anspruchs- und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R
Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen …
Auszug aus SG Leipzig, 19.05.2004 - S 4 RA 743/03
Durch die Überführung der Versorgungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung sollte dagegen nicht erreicht werden, dass der Kreis der Betroffenen nach dem Maß seiner jeweiligen individuellen Nützlichkeit ausgedehnt und frühere "Brüche" ausgeglichen werden (vergleiche Urteil des BSG vom 12.06.2001, Az.: B 4 RA 107/00 R). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
Rentenüberleitung IV
Auszug aus SG Leipzig, 19.05.2004 - S 4 RA 743/03
Denn er durfte an die insoweit vorgefundenen Versorgungsordnungen, wie sie am 02.10.1990 vorgelegen haben, im Rahmen der Rentenüberleitung anknüpfen (vgl. BVerfGE 100, 138, 193 ff.). - BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus SG Leipzig, 19.05.2004 - S 4 RA 743/03
Eine Versorgungsanwartschaft im Sinne von § 1 Abs. 1 AAÜG besteht nur dann, wenn die Klägerin am 30.06.1990 (Tag der Schließung der Versorgungssysteme) in ein Versorgungssystem einbezogen war, eine solche Einbeziehung nachträglich durch Rehabilitierung oder durch eine Entscheidung nach Artikel 19 Satz 2 oder 3 des Einigungsvertrages erlangt hat oder wenn sie auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage im Juli 1991 (Monat vor Inkrafttreten des AAÜG) einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hat (vergleiche Urteil des BSG vom 09.04.2002, Az.: B 4 RA 36/01 R). - BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R
Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem
Auszug aus SG Leipzig, 19.05.2004 - S 4 RA 743/03
Die Bedeutung der Texte der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme ist dabei ausschließlich nach objektiven Auslegungskriterien des Bundesrechts, insbesondere unter Beachtung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) und nach dem Sinn und Zweck des § 5 AAÜG zu bestimmen, während es insbesondere zur Vermeidung einer normativen Verfestigung willkürlicher Vorgehensweisen auf die praktische Durchführung im Einzelfall und die ihr jeweils zu Grunde liegende Auslegung der Versorgungsordnung seitens der DDR nicht ankommt (vergleiche Urteil des BSG vom 30.06.1998, Az.: B 4 RA 11/98 R).